Volksoper Wien

Künstlerische Geschäftsführung der Volksoper Wien GmbH

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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der künstlerischen Geschäftsführerin / des künstlerischen Geschäftsführers der Volksoper Wien GmbH

Die Bundestheater-Holding GmbH schreibt gemäß § 12 Abs. 4 Bundestheaterorganisationsgesetz (BThOG) im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport die Funktion der künstlerischen Geschäftsführerin / des künstlerischen Geschäftsführers der Volksoper Wien GmbH aus. Die Stelle wird ab dem 1. September 2027 auf die Dauer von bis zu fünf Jahren besetzt.

Die künstlerische Geschäftsführung hat die Volksoper Wien gemeinsam mit der kaufmännischen Geschäftsführung als repräsentatives Repertoiretheater für Oper, Spieloper, Operette, Musical und für Ballett und modernen Tanz zu führen. Darüber hinaus legt § 2 Abs. 5 des BThOG fest: Durch die Förderung sängerischer Entwicklungen soll ein genuines Volksopernensemble weiterentwickelt werden. Die Volksoper Wien soll eine Ergänzung und Erweiterung des österreichischen Musiktheaters und Tanzangebots in Richtung Innovation hinsichtlich des Spielplans und der Interpret:innen sein und dadurch auf eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Begriffs „Volksoper” einwirken sowie den Aspekt der Kulturvermittlung für ein breites Publikum mitberücksichtigen. Die Stellung der Volksoper Wien im Kreis der internationalen Häuser ähnlicher Ausrichtung ist zu erhalten und auszubauen.

Zu den Aufgaben der Direktorin / des Direktors, die/der das Haus gemeinsam mit der kaufmännischen Geschäftsführung leitet, gehören unter anderem:

  • Künstlerische und organisatorische Gesamtleitung sowie Vertretung des Hauses nach außen
  • Erarbeitung und Umsetzung eines zukunftsorientierten Programms unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung des Repertoires, Erweiterung des Angebots durch Neuinszenierungen und der Gewinnung neuer Publikumsgruppen
  • Nationale und internationale Positionierung der Volksoper Wien
  • Organisations- und Personalentwicklung des Hauses im Rahmen der von der Bundestheater-Holding vorgegebenen Konzernziele und Richtlinien

Gesucht wird eine teamorientierte Persönlichkeit mit Erfahrung in der Leitung eines Musiktheaterunternehmens oder vergleichbaren Erfahrungen, die die Stellung der Volksoper Wien zukunftsorientiert weiterentwickelt.

Insbesondere werden erwartet:

  • Gute Branchenkenntnisse sowie Kenntnisse der einschlägigen Musikliteratur
  • Erfahrung in der Führung von und im Umgang mit Mitarbeiter:innen sowie mit Künstler:innen sowie hohe kommunikative und integrative Kompetenz
  • Befähigung zur Vorgabe künstlerischer und wirtschaftlicher Zielsetzungen sowie Umsetzungsstärke
  • Verhandlungserfahrung und -geschick in künstlerischen und administrativen Angelegenheiten
  • Erfahrung mit betriebswirtschaftlichen Abläufen sowie Engagement in der Erschließung von Drittmitteln
  • Erfahrung im Audience Development unter Berücksichtigung innovativer Vermittlungsformate und neuer Medien
  • Fremdsprachenkenntnisse

Der Bundestheater-Konzern ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein.

Wenn Sie Interesse an dieser herausfordernden Aufgabe haben und unsere Anforderungen erfüllen, senden Sie Ihre Bewerbung mit Motivationsschreiben, aussagekräftigem Lebenslauf und Gehaltsvorstellung sowie einem Ideenpapier, welches Ihre Vorstellungen zur Weiterentwicklung der Volksoper Wien enthält, bis spätestens 27. Mai 2024 an den Geschäftsführer der Bundestheater-Holding GmbH, Mag. Christian Kircher, Goethegasse 1, 1010 Wien bzw. direktion@bundestheater.at.

Weiterführende Unterlagen zur Ausschreibung, wie beispielsweise den Geschäftsbericht der Volksoper Wien, finden Sie unter www.bundestheater.at.

Die Bestellung erfolgt durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nach Anhörung der Geschäftsführung der Bundestheater-Holding GmbH und des Aufsichtsrates der Volksoper Wien GmbH. Auf die Bestellung findet das Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998 idgF, Anwendung. Auf den Anstellungsvertrag sowie Gehaltsvorstellungen finden das Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998 idgF. und die Bundes-Vertragsschablonenverordnung, BGBl. II Nr. 254/1998 idgF, Anwendung. Die Bewerbungen werden vertraulich behandelt und nicht rückübermittelt.

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